Grundpflege
Nach Feststellung einer Pflegestufe, können die Leistungen der Grundpflege von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.Besteht die Möglichkeit der Erbringung der Pflege durch Angehörige oder Freunde, darf hierfür bei Ihrer Pflegekasse Pflegegeld beantragt werden.
Sie können mit uns in jedem Fall Pflegesachleistungen vereinbaren, die entweder ganz oder
teilweise von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.
Folgende Leistungen können beispielsweise vereinbart werden
- Hilfestellung bei der Körperpflege
- Hilfestellung beim Duschen/ Baden
- Mobilisation/ Lagerung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkaufen
- Reinigung des Wohnumfeldes
- Wäschepflege
- Hilfestellung bei Toilettengängen, Inkontinenzversorgung
- Begleitung außer Haus
Folgende Pflegesätze sind heranzuziehen:
Geldleistung | Sachleistung | |
Pflegegrad 1 | 125 € | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 724 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.362 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.693 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.095 € |
Achtung:
Trotz bewilligter Pflegestufe kann es passieren, dass eine Zuzahlung durch Sie nötig sein kann oder die nicht finanzierte
Pflege durch Angehörige oder Freunde selbst erbracht werden müssen.
Sollte beide Möglichkeiten ausgeschlossen sein, ist eine Beantragung der Pflegekostenübernahme durch das Bezirksamt denkbar. Voraussetzungen hierfür
sind, dass objektiv eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die monatlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und
in der Regel keine Ersparnisse über
ca. 2.600,- € (Ehepaare ca. 3.215,- €) vorhanden sind.
Für Patienten mit Ansprüchen
an die Kriegsopferfürsorge gilt ein höheres Schonvermögen.